Aus der Normung
Der Normenausschuss NA 005-09-25 AA hat am 06. April die neuen Entwürfe der DIN 18008 Teile 1 und 2 „Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln“ (Mai 2018) veröffentlicht. Folgende Änderungen sind u.a. vorgenommen worden:
- - Im Teil 1, Punkt 5.1.4 wird gefordert: „Frei und ohne Hilfsmittel zugängliche Vertikalverglasungen sind auf der zugänglichen Seite bis mindestens 0,80 m über Verkehrsfläche mit Glas mit sicherem Bruchverhalten auszuführen.“
- - Glas mit sicherem Bruchverhalten wird unter Punkt 3.1.3 definiert.
- - Im Teil 2, ab Punkt 6.4 ist die neue Berechnungsmethode für MIG bis zu einer Größe von 2 m² beschrieben.
- - Im Teil 2, Punkt 4.3, zweiter Spiegelstrich wird gefordert: „Monolithische Einfachgläser oder äußere monolithische Scheiben von MIG aus Einscheiben-Sicherheitsglas (ESH) und heißgelagertem ESG (Anm.: nach EN 14179) dürfen aufgrund der Versagenswahrscheinlichkeit durch Nickelsulfid-Einschlüsse (Spontanbrüche) nur eingebaut werden, wenn deren Oberkante unter 4 m über Verkehrsflächen liegt.“
- - Im Teil 2, Anhang C wird darauf hingewiesen, dass ....nach den „Güte- und Prüfbestimmungen für heißgelagertes ESG“ der RAL Gütegemeinschaft Mehrscheiben-Isolierglas e. V. (GMI) gefertigte Gläser...über 4m eingebaut werden dürfen.
Bis zum 06. Juni 2018 können beim DIN Stellungnahmen zu den Dokumenten eingereicht werden.